Home-Office: Greift hier die gesetzliche Unfallversicherung?
Auf unserem Blog haben wir euch schon den Unterschied zwischen der gesetzlichen und einer privaten Unfallversicherung erklärt. Doch wie sieht es im Home Office aus? Gilt auch hier die gesetzliche Unfallversicherung? Wir geben euch einen Überblick!
Wegen der erhöhten Zahlen von COVID-19-Infizierten beschloss die Bundesregierung im November 2020 zum zweiten Mal, unsere Kontakte zu beschränken, um das Virus weiter einzudämmen. Wer bisher nicht im Homeoffice gearbeitet hat, wird dazu angehalten, die Arbeit zu Hause zu erledigen. Was für viele eine gute Möglichkeit ist, um die Gesundheit zu schützen, bringt auf der anderen Seite neue Fragen mit sich. Denn was genau passiert, wenn uns zu Hause ein Unfall passiert? Springt dann die gesetzliche Unfallversicherung ein, oder wie ist das geregelt? In unserem Blogpost geben wir euch Antworten auf diese Fragen.
Was die gesetzliche Unfallversicherung übernimmt
Die gesetzliche Unfallversicherung ist dafür da, dich bei Unfällen abzusichern, die auf der Arbeit oder auf dem Weg zur Arbeit passieren. Letztere werden auch als so genannte Wegeunfälle bezeichnet. Diese sind laut Gesetz nur versichert, wenn es sich dabei auch wirklich um den unmittelbaren Weg zur Arbeit handelt. Ob du dabei im Auto unterwegs bist, Fahrrad fährst oder die öffentlichen Verkehrsmittel nutzt, spielt keine Rolle. Als Ausnahmen gelten, wenn du das Kind zur Betreuung bei der Kita, Oma, Opa oder eine Tagesmutter ablieferst und dann zur Arbeit fährst, oder wenn du eine Fahrgemeinschaft bildest, um zur Arbeit zu kommen.
Greift die gesetzliche Unfallversicherung auch im Home-Office?
Was viele Arbeitnehmer aber auch Arbeitgeber interessieren dürfte, ist die Frage, wie nun die Regelung im Home-Office aussieht. Schließlich geht man als Angestellter auch hier seiner Arbeit nach oder hatte gar nicht die Möglichkeit, überhaupt ins Büro zu gehen. 2010 sah die Rechtsprechung nach einem Urteil des Sozialgerichts Karlsruhe noch so aus, dass der Arbeitsweg erst an der Haustür eines Wohngebäudes beginne (SG Karlsruhe, Az.: S 4 U 675/10).
Seitdem ist natürlich einiges passiert. Der DGUV, der Spitzenverband der deutschen gesetzliche Unfallversicherung, gibt in einer Pressemitteilung vom 19.03.2020 an, dass die gesetzliche Unfallversicherung auch im Home-Office greift. Allerdings trifft dies nur dann zu, wenn ein Unfall im Rahmen einer Tätigkeit passiert, die „in einem engen Zusammenhang mit den beruflichen Aufgaben steht“. Der DGUV nennt dafür folgendes Beispiel: Wer eine Treppe hinunterstürzt, weil er oder sie die unterbrochene Internetverbindung prüfen wollte, die für die Arbeitskommunikation notwendig war, fällt unter den gesetzlichen Unfallschutz. Wer die Treppe hinunterstürzt, um sich einen Kaffee zu machen, fällt nicht darunter.
Diese Unfälle sind im Home-Office nicht abgedeckt
Dass die gesetzliche Unfallversicherung prinzipiell auch im Home-Office einspringt, wenn der Unfall aus einer Arbeitstätigkeit entspringt, sollte nicht zu Fahrlässigkeit führen. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) macht beispielsweise darauf aufmerksam, dass es oft schwierig ist zwischen privaten und beruflichen Tätigkeiten zu trennen. Meistens sei die Rechtsprechung deshalb zulasten der Beschäftigten gefällt worden. Essen, Trinken und der Gang zur Toilette sind nämlich nur durch die private Unfallversicherung abgedeckt. Beispiel: Eine Arbeitnehmerin stürzt, als sie sich Wasser zum Trinken holen wollte. Das Bundessozialgericht urteilte, dass hier kein Arbeitsunfall vorliege und somit auch nicht die Gesetzliche Unfallversicherung einstehe (Urteil vom 5.7.2016, Az. B 2 U 5/15 R). In solchen Fällen liegt die Beweislast beim Arbeitnehmer. Darum rät auch das Handelsblatt in einem Beitrag vom März 2020: „sofort dokumentieren, was er gerade gemacht hat, welches Dokument er bearbeitet hat, mit wem er telefoniert hat“.
Fazit: Die gesetzliche Unfallversicherung greift zwar im Home-Office, hat aber viele Lücken
Prinzipiell greift also die gesetzliche Unfallversicherung nur dann im Home-Office, wenn der Unfall einen Bezug zu eurer Arbeit hatte. Essen, Trinken und der Gang zur Toilette sind damit ausgenommen. Die Schwierigkeit dabei ist, dass sich die Handlungen manchmal schwer voneinander trennen lassen. Im Zweifel müsstet ihr also sehr genaue Beweise sammeln, um Recht zu bekommen. Nach wie vor gibt es dann aber noch viele Bereiche, die die gesetzliche Unfallversicherung nicht abdeckt. Fällst du nach Feierabend beim Streichen einer Wand von der Leiter, hilft dir nur eine private Unfallversicherung wie die CHERRISK-Unfallversicherung. Was ihr bei dem Thema Home-Office nie vergessen solltet: Es ist sehr wahrscheinlich, dass ihr in Zukunft nur noch teilweise von zu Hause arbeiten werdet. Demnach sind alle Unfälle in der Wohnung, wenn ihr dort nicht arbeitet, nicht von der gesetzlichen Unfallversicherung abgedeckt und ihr müsstet in diesen Fällen viel Geld in die Hand nehmen, um die Schäden abzudecken.