Sonderkündigungsrecht: So kannst du Verträge vorzeitig beenden ✍️

Kann ich meinen Internetvertrag kündigen, wenn ich umziehe? Muss ich mir Strompreiserhöhungen gefallen lassen? Wann habe ich bei Versicherungen ein Sonderkündigungsrecht? Rund um das Thema Sonderkündigungsrecht gibt es viele Fragen. Wir haben dir einige Antworten auf die wichtigsten Fragen zusammengestellt.

Sonderkündigungsrecht für Versicherungen


Was ist ein Sonderkündigungsrecht?  

Sicherlich kennst du das: Schließt du zum Beispiel einen Handyvertrag ab, läuft der Vertrag oft zwei Jahre. Vorher kannst du nicht kündigen. So ist es bei vielen Verträgen: In der Regel sind Kundinnen und Kunden an Kündigungsfristen und Laufzeiten gebunden. Auch Internet-, Strom-, Gas- und Versicherungsverträge können meist nicht jederzeit gekündigt werden. Gleiches gilt auch für den Mietvertrag. Aber es gibt Ausnahmen, also Fälle, in denen du schon vorher deinen Vertrag beenden kannst. Dann spricht man vom Sonderkündigungsrecht.  

Wann greift das Sonderkündigungsrecht?  

Ein Sonderkündigungsrecht steht dir in zwei Fällen zu:

  1. Vertragsänderungen, z.B. Preissteigerungen
  2. Besondere Ereignisse, z.B. Erkrankungen oder Unfälle


Preissteigerungen  

Erhöhen sich die Preise eines Vertrags, hast du prinzipiell ein Sonderkündigungsrecht. Denn genau genommen ändert dein Anbieter den Vertrag, in welchen ja die Preise festgesetzt sind. Du musst der Änderung also offiziell zustimmen. Du kannst diesen Fall aber auch nutzen, um zu kündigen. Diese Möglichkeit hast du prinzipiell außerdem wenn die Allgemeinen Geschäftsbedingungen angepasst werden.  

Bei welchen Verträgen hast du ein Sonderkündigungsrecht bei Preissteigerungen? 

👉 Versicherungen: Dein Versicherer erhöht die Beiträge, bietet dir aber keine zusätzlichen Leistungen. 
👉 Wohnen: Der Vermieter erhöht die Miete oder will die Wohnung modernisieren. 
👉 Gas und Strom: Die Strompreise werden angehoben. 
👉 Krankenkasse: Zusatzbeiträge oder höhere Beiträge werden fällig. 

Besondere Ereignisse

Bei diesen Verträgen hast du ein Sonderkündigungsrecht bei besonderen Ereignissen, z.B. Erkrankungen: 

👉 Sportverein: Wenn du körperlich mittel- bis langfristig nicht mehr in der Lage bist, den Sport fortzuführen, hast du ein Sonderkündigungsrecht. 
👉 Fitnessstudio: Du bist schwer erkrankt und kannst das Angebot des Fitnessstudios nicht wahrnehmen? Ein Fall für eine außerordentliche Kündigung. 

Welches Sonderkündigungsrecht gilt bei Mietverträgen? 

Für Mietverträge werden inzwischen häufiger Laufzeiten festgelegt. Gerade in sehr nachgefragten Gegenden (z.B. in Großstädten) sind die meist auf ein bis zwei Jahre befristet. Aber auch bei einem unbefristeten Mietvertrag gilt in der Regel eine Kündigungsfrist von drei Monaten. Sonderkündigungsrechte greifen in folgenden Fällen: 

👉 Mieterhöhung: Steigen die Preise, hast du ein Sonderkündigungsrecht nach § 561 BGB. Zwei Monate Bedenkzeit gibt dir der Gesetzgeber. In dieser Zeit kannst du die Wohnung mit einer Frist von zwei Monaten kündigen. 
👉 Modernisierung: Will die Vermieterin oder der Vermieter die Wohnung modernisieren, kannst du ebenfalls außerordentlich kündigen.
👉 Ablehnung einer Untervermietung: Bei einer Untervermietung benötigst du formal die Zustimmung der Vermietung. Wird die Anfrage ohne ausreichende Begründung abgelehnt, hast du ein Sonderkündigungsrecht nach § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB. Informiere dich in diesem Fall allerdings vorab sehr gründlich, bevor du von deinem Recht Gebrauch machst.

Umzug: Kann der Strom- und Internetanbieter ebenfalls frühzeitig gekündigt werden? 

Ziehst du um, kannst du deinen Strom- und Internetvertrag normalerweise problemlos mitnehmen. Du solltest deine Anbieter allerdings frühzeitig informieren. Dass man mit einem Umzug direkt ein Sonderkündigungsrecht für den Strom-, Gas- und Internetvertrag hat, ist übrigens ein Irrtum. Ein Sonderkündigungsrecht hast du nur dann, wenn dein Anbieter seine Leistungen an deinem neuen Wohnort nicht erbringen kann. Hast du zum Beispiel vorher einen Highspeed-Zugang mit Glasfaser und 500 MBit / s gehabt, aber diese Geschwindigkeit ist in der neuen Wohnung nicht möglich, kannst du deinen Vertrag außerordentlich kündigen. 

Wann besteht ein Sonderkündigungsrecht für die Hausratversicherung?  

Bei vielen Versicherungsunternehmen sind lange Laufzeiten und lange Kündigungsfristen noch immer an der Tagesordnung. Zudem erhalten viele Kundinnen und Kunden jedes Jahr wie selbstverständlich einen Bescheid, dass die Beiträge angehoben werden – ohne dass weitere Leistungen enthalten sind. Viele wissen nicht, dass sie dann auch bei der Hausratversicherung von ihrem Sonderkündigungsrecht gebraucht machen können. In solch einem Fall gilt in der Regel eine einmonatige Kündigungsfrist.

Ein entsprechendes Kündigungsschreiben ist schnell verfasst. Damit du weißt, was genau enthalten sein muss, haben wir eine Vorlage für die Sonderkündigung nach einer Preiserhöhung für dich parat:

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