Fahrraddiebstahl und -beschädigungen: Wann zahlt die Hausratversicherung?
Freust du dich auch schon auf die schöne Sommerzeit, in der du unbeschwert mit dem Fahrrad in der Sonne oder in lauen Sommernächten überall hinfahren kannst? Die meisten von uns können sich noch an den Moment erinnern, an dem wir unser Fahrrad genau für diese Zeit gekauft haben. Jedoch ist unser Fahrrad nicht immer so sicher, wie wir denken. Schnell kann das heißgeliebte Zweirad gestohlen oder beschädigt werden. ‚Das wird mir nicht passieren‘, hoffen dann die meisten von uns. Doch was, wenn doch? Wir zeigen dir, wann die Hausratversicherung einspringt und wie dich CHERRISK by UNIQA unterstützt.
Dein Fahrrad und Diebstahl
Egal wo du wohnst, die Wahrscheinlichkeit, dass du dein Fahrrad in der Nähe deiner Wohnung abstellst, ist sehr hoch. Entweder hast du es im Keller, bei dir in der Wohnung oder abgeschlossen im Hof bei den Fahrradständern. Auch wenn dir der Abstellort sicher erscheint, besteht leider immer die Möglichkeit, dass dein Fahrrad gestohlen wird. Die meisten fragen sich erst in diesem Moment, wer ihnen helfen kann. Falls dein Fahrrad gestohlen wird, kann dir hierbei deine Hausratversicherung helfen. Dies trifft auch zu, falls dir dein Rad außerhalb deiner Wohnung gestohlen wurde.
Wann greift die Hausratversicherung?
Eine Hausratversicherung greift in der Regel dann bei einem Fahrraddiebstahl, wenn es auch tatsächlich zum Hausrat gehört. Das heißt, es muss in einem abgeschlossenen Keller oder einer abgeschlossenen Garage stehen. Das bedeutet allerdings auch, dass dich eine Hausratversicherung nicht schützt, wenn du das Fahrrad am fünf Kilometer weit entfernten Bahnhof angeschlossen hast. Hierfür gibt es spezielle kostspielige Extraversicherungen, die sich meist nur bei sehr teuren Rädern lohnen.
Deine Hausratversicherung zahlt dir in der Regel auch nur dann eine Ausgleichssumme, wenn du das Fahrrad durch ein Schloss gegen Diebstahl gesichert hast. Hier genügt bereits ein einfaches Schloss, ein Rahmenschloss hingegen nicht. Wurde das Fahrrad gestohlen, müsst ihr den Diebstahl zudem der Polizei melden. Viele Versicherungen haben noch einige Klauseln in ihren Verträgen, dass das Fahrrad zum Beispiel nicht zwischen 22 und 6 Uhr gegen Diebstahl gesichert ist. Wir sind natürlich fair und versichern dein Zweirad rund um die Uhr.
Gut zu wissen: Wenn du dich für die CHERRISK-Hausratversicherung entscheidest, muss sich dein Fahrrad zu Hause in einer abgeschlossenen Wohnung oder in einem abgeschlossenen Raum im Keller befinden. In diesem Fall ist es nicht zwingend erforderlich, das Fahrrad selbst abzuschließen. Wenn es sich um einen gemeinsam genutzten Raum einer Eigentumswohnung handelt und die Tür nicht verschlossen werden kann, muss das Fahrrad abgeschlossen sein - und natürlich muss auch das Haupttor der Eigentumswohnung verschlossen sein. Für die Abdeckung außerhalb der Wohnung ist es wichtig, zu beweisen, dass sich das Fahrrad außerhalb der Wohnung befindet und für alltägliche Zwecke genutzt wird - z.B. um zur Arbeit oder zum Sport zufahren – du es aber sonst nicht draußen lagerst, wenn du zu Hause bist.
Wie du dein Fahrrad für bestimmte Zeiträume versicherst
Bei der Hausratversicherung kannst du selbst entscheiden, für welchen Zeitraum du versichert sein möchtest. Falls du zum Beispiel dein Fahrrad erst in zwei Wochen kaufen möchtest, kannst du gezielt genau zu dem Zeitpunkt eine Verssicherung abschließen. Dies bedeutet, dass du deinen Beitrag dann zahlst, wenn du dafür bereit bist. Sobald dies geschehen ist, beginnt dein Verssicherungsschutz für einen Monat. Wenn du eine wiederkehrende Zahlungsmethode wählst, wird dein Vertrag jeden Monat automatisch verlängert.
Was mache ich, wenn mein Fahrrad gestohlen oder beschädigt wurde?
Falls nun deinem Fahrrad etwas passieren sollte, kannst du unkompliziert Unterstützung erhalten. Die Abwicklung soll einfach, digital und simpel für dich sein. Du kannst deinen Versicherungsfall direkt über deinen Account in der CHERRISK Online-Plattform melden. Alle benötigten Dokumente werden dir direkt zur Verfügung gestellt. Da wir an deiner Seite sind und dir so schnell wie möglich helfen möchten, erhältst du spätestens 15 Kalendertage nach der vollständigen Einreichung aller erforderlichen Unterlagen deinen Ausgleich.
Fazit: Eine Hausratversicherung schützt dein Fahrrad, aber der Halter hat auch Pflichten
Mit einer Hausratversicherung kannst du dein Fahrrad mit guten Gewissen absichern. Abgesehen von Diebstahl oder Schäden durch andere versicherst du es gleichzeitig noch gegen Brand, Hagel oder Überflutung ab. Eine Hausratversicherung bietet dir die Möglichkeit, dein Leben positiv und eigenständig zu leben. Besondere Vorteile hast du, wenn du dich für eine CHERRISK-Hausratversicherung entscheidest. Denn Fahrraddiebstahl ist bei uns mitversichert und kostet keinen Cent mehr, wie es bei einigen anderen Versicherungen der Fall ist. So kannst du dir sicher sein, dass dein Fahrrad geschützt ist..